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Ein Aufenthaltstitel (D-Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU) kann frühestens 8 Wochen vor Ablauf verlängert werden. Buchen Sie den Termin möglichst 4 – 6 Wochen vorher.
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Ihr Aufenthaltstitel ist noch gültig, wird aber vor dem nächsten freien Termin ablaufen?
Dann buchen Sie bitte trotzdem den nächsten freien Termin. Ihr Aufenthaltstitel wird im Bundesgebiet mindestens bis zu diesem Termin als fortbestehend betrachtet.
Dies gilt auch für die Nebenbestimmungen zum Aufenthaltstitel. Das bedeutet, Sie können bis zum Termin im bisherigen Umfang weiter arbeiten oder studieren.
Voraussetzung ist, dass Sie den gebuchten Termin wahrnehmen.
Reisen in das Ausland sind jedoch nur innerhalb der Gültigkeit des Ihnen zuletzt erteilten Aufenthaltstitels möglich.
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Ein Schengen-Visum (Typ C) endet immer mit Ablauf des Gültigkeitsdatums. Eine Terminbuchung oder ein Antrag beim Landesamt für Einwanderung verlängern den erlaubten Aufenthalt mit einem Schengen-Visum nicht.
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Für die von Ihnen ausgewählte Dienstleistung sind aktuell keine Termine frei? Oder das von Ihnen gewünschte Anliegen wird in der Auswahlliste nicht angeboten?
Dann informieren Sie sich bitte auf unserer Website.